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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Ara Macao GmbH für Kauf- und Lieferverträge mit Drogerien, Retailern, Apotheken, Großhandel und Fachhandelspartnern.

Fassung April 2026
Hinweis zum Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von §14 BGB, insbesondere mit Apotheken, pharmazeutischem Großhandel, Drogerien, Retailern und gewerblichen Fachhandelspartnern. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von §13 BGB.

§1  Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Ara Macao GmbH (nachfolgend „Verkäufer") an ihre Kunden (nachfolgend „Käufer"). Sie sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit dem Käufer über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.

(2) Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§2  Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer die Bestellung innerhalb von 7 Werktagen schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder die bestellte Ware ausliefert.

(3) Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

§3  Preise und Zahlung

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Versandlager Alzenau, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Verpackung, Fracht und Versicherung.

(2) Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt der Verkäufer 2 % Skonto auf den Warenwert (ausgenommen Fracht und Verpackung).

(3) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer anerkannten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§4  Lieferung, Versand und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab unserem Versandlager in Alzenau unter Beachtung der Guten Vertriebspraxis (GDP) gemäß EU-Leitlinie 2013/C 343/01. Einschließlich temperaturgeführter Transporte für entsprechend gekennzeichnete Arzneimittel.

(2) Lieferfristen und -termine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Textform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Pandemie, Streik, behördliche Anordnungen, Rohstoffengpass) hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ihn, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

§5  Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung vor (einfacher und erweiterter Eigentumsvorbehalt).

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturenbetrags, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer entstehen, an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§6  Mängelrüge, Gewährleistung

(1) Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gilt §377 HGB. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer unverzüglich nach Ablieferung, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

(2) Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Arzneimitteln und vergleichbaren sensitiven Produkten 12 Monate ab Gefahrübergang, jedoch nicht über das auf der Verpackung angegebene Verfallsdatum hinaus. Bei sonstigen Waren gelten die gesetzlichen Fristen.

§7  Haftung

(1) Der Verkäufer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden aus einem Mangel wird — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

§8  Geheimhaltung

Käufer und Verkäufer verpflichten sich wechselseitig, alle als vertraulich bezeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen des anderen Vertragspartners (insbesondere Konditionen, Listing-Preise, technische Daten, kaufmännische Planungen) geheim zu halten und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§9  Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht in Karlsruhe. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Graben-Neudorf.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Stand: April 2026. Bei Druckfehlern oder Unstimmigkeiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: info@aramacao.eu.

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